Jahresstatistik Kanton Aargau 2009
Die Jahresstatistik der Betreibungen pro Bezirk im Kanton Aargau 2009 liegt vor.

 Statistik der Betreibungen im Kanton Aargau 2009
 

FAQ

Frage:
Was ntzt ein Konkursverlustschein?
Antwort:
Der Konkursverlustschein ist der Ausweis ber die im Konkurs ungedeckt gebliebene Forderung des Glubigers. Die im Verlustschein verurkundete Forderung ist whrend 20 Jahren unverjhrbar.
Ein Verlustschein nach Konkurs einer juristischen oder verstorbenen natrlichen Person dient in der Regel lediglich als Abschreibungsbeleg, da kein Schuldner mehr existiert.
Sobald das Konkursverfahren ber eine natrliche Person abgeschlossen ist, kann letztere wieder betrieben werden. Der Schuldner kann aber wegen des durchgefhrten Konkursverfahrens die Fortsetzung der Betreibung verhindern, indem er - allenfalls nebst der Bestreitung des Forderungsbestandes - mittels zustzlichen Rechtsvorschlags bestreitet, zu neuem Vermgen gekommen zu sein. Ueber die Bewilligung eines solchen Rechtsvorschlags entscheidet der Richter.
Falls sich ein Glubiger mit dem Schuldner ausserhalb der Zwangsvollstreckung ber die Erledigung der Forderung aus einem Konkursverlustschein einigt, ist der quittierte Verlustschein direkt dem Schuldner heraus zu geben und nicht dem Konkursamt zuzustellen; die Konkursmter fhren keine Verlustscheinregister, die Konkursakten werden 10 Jahre nach dem Konkursschluss vernichtet.

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