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(siehe hierzu in den FAQs)

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FAQ

Frage:
Wann wird ein Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt?
Antwort:
Sind nicht gengend freie Aktiven vorhanden, um die Konkurskosten zu decken, so ordnet das Gericht die Einstellung des Verfahrens mangels Aktiven an. Jeder Glubiger hat dann das Recht, innert 10 Tagen ab Publikation einen Kostenvorschuss fr die Durchfhrung des Verfahrens zu leisten. Als freies Aktivum gilt nur der mutmassliche Verwertungserls, soweit er allf. Pfandforderungen (z.B. Hypotheken) bersteigt. Deshalb mssen oft Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt werden, obwohl noch Grundeigentum in der Konkursmasse vorhanden ist.
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