Versteigerungen
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1 Steigerungsbedingungen
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FAQ

Frage:
Wie geht es nach dem Verwertungsbegehren weiter?
Antwort:
Zur Durchfhrung einer Verwertung hat der Glubiger in der Regel vorerst einen Kostenvorschuss zu leisten. Er wird dazu vom Betreibungsamt aufgefordert.
Wird der Kostenvorschuss geleistet, so verwertet das Betreibungsamt die gepfndeten Gegenstnde und verteilt den Erls unter den Glubigern der entsprechenden Gruppe. Anerkannte Pfandrechte (z.B. Hypotheken) werden allerdings vorrangig bezahlt.
Sind alle gepfndeten Gegenstnde verwertet und reicht der Erls nicht zur Deckung aller Forderungen, so erhalten die Glubiger fr den ungedeckten Betrag einen Verlustschein. Deckt der Erls einer Betreibung auf Pfandverwertung die Forderung nicht, so wird fr den ungedeckten Teil ein Pfandausfallschein ausgestellt.

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