Jahresstatistik Kanton Aargau 2010
Die Jahresstatistik der Betreibungen pro Bezirk im Kanton Aargau 2010 liegt vor.

 Statistik der Betreibungen im Kanton Aargau 2010
 

FAQ

Frage:
Wie muss eine Konkursforderung angemeldet werden?
Antwort:
Die Forderungseingabe hat in schriftlicher Form beim zustndigen Konkursamt zu erfolgen. Kapital, allfllige vereinbarte Zinsen (bis Datum der Konkurserffnung) sowie allfllige Betreibungskosten sind anzugeben bzw. zu berechnen. Beweismittel wie z.B. Rechnungen, Schuldanerkennungen sind mindestens in Kopie beizulegen. Es ist unbedingt die Zahlstelle des Glubigers (Post- oder Bankkonto) vollstndig anzugeben. Auch Glubiger, welche das Konkursbegehren gestellt haben, mssen ihre Forderungen schriftlich beim Konkursamt anmelden.

Das entsprechende Formular finden Sie
hier .

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