Ich bin zu Unrecht betrieben worden. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Die Betreibung kann ohne Nachweis eines Anspruchs eingeleitet werden. Aus diesem Grund hat die betriebene Person das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag wird erhoben durch Abgabe einer Erklärung („Ich erhebe Rechtsvorschlag") beim zustellenden (Post-)Beamten oder beim Betreibungsamt.

Die Betreibung wird damit nicht gelöscht. Im Betreibungsauszug erscheint jedoch der Vermerk, dass gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Forderung nicht besteht, können Sie beim zuständigen Gericht Klage auf Feststellung erheben, dass die Forderung nicht besteht. Wenn die Klage gutgeheissen wird, wird der Eintrag im Betreibungsregister gelöscht.

Seit dem 1. Januar 2019 haben Schuldner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, mittels eines Gesuchs zu verlangen, dass eine ungerechtfertigte Betreibung auf dem Betreibungsregisterauszug nicht ersichtlich ist. Das Gesuch können Sie unter folgendem Link herunterladen.

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