Grundstück Frick Nr. 2263-2, 3 1/2-Zimmerwohnung Gänsacker 2, 5070 Frick
Beschreibung
Betreibungsamt Region Frick
Grundpfandverwertung
Schuldner und Pfandeigentümer: Jain Cornet Asha Kumari, c /o von Ammann, Gänsacker 2, 5070 Frick
Steigerungsobjekt: STW Frick 2263-2, 79/1000 Wertquote am Stammgrundstück LIG Frick 2263, mit Sonderrecht an der 3 ½-Zimmerwohnung Nr. C-2 im Erdgeschoss mit Nebenraum im Untergeschoss, 100 m2 NWF, Terrasse und Gartenanteil 58.8 m2, Gänsacker 2, 5070 Frick. Mitpfand: GB Frick 2264-0-28, 1/46 Wertquote am Stammgrundstück LIG Frick 2264, Tiefgarageplatz im Untergeschoss
Gemäss Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft, Benützungs- und Verwaltungsreglement.
Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Rechtskräftige Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 777'000.00
Steigerungstag, Zeit und Lokal: Mittwoch, 5. November 2025, 10:00 Uhr, im Gemeindehaus, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick, 1. Stock, Sitzungszimmer Frickberg
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: 08.10.2025 bis 17.10.2025, zu den Büroöffnungszeiten beim Betreibungsamt Region Frick
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang
Besichtigung: Dienstag, 16. September 2025 und Donnerstag, 9. Oktober 2025, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr
Weitere Informationen: Das Steigerungsobjekt ist bewohnt.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00 (wovon Fr. 90'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und Fr. 10'000.00 zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen) wie folgt zu leisten: a) Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Frick, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. b) in bar. c) Die Zahlung von insgesamt Fr. 100'000.00 kann auch beim Betreibungsamt Region Frick im Voraus mittels Überweisung (IBAN: CH04 0900 0000 5000 3934 2/ mit Vermerk «Steigerung 5.10.2025/J.C.») hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens bis am 31.09.2025 zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche an den Grundstücken, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis 22. September 2025 beim Betreibungsamt Region Frick, in 5070 Frick, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Eingabefrist: bis 22. September 2025
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), vom 16. Dezember 1983, sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV), vom 1. Oktober 1984, aufmerksam gemacht.
Betreibungsamt Region Frick
Besichtigung
Dienstag, 16. September 2025Donnerstag, 9. Oktober 2025
jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr
Betreibungsamt Region Frick
- 062 865 28 20
-
Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick