GB Freienwil Nr. 143, Einfamilienhaus Sandacherweg 13, 5423 Freienwil AG
Beschreibung
Schuldner:
Pedersen Joern Sparre, Freienwil c/o Terianum im Lenz, Niederlenzer Kirchweg 8, 5600 Lenzburg
Steigerungstag:
Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 14.00 Uhr
Steigerungslokal:
Gemeindesaal, Landstrasse 134b, 5415 Nussbaumen
Eingabefrist:
bis Dienstag, 11. November 2025
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
vom Montag, 17. November 2025 bis und mit Mittwoch, 26. November 2025, jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Betreibungsamt Siggenthal-Lägern, Landstrasse 134b, 5415 Nussbaumen.
Besichtigung der Liegenschaft:
Mittwoch, 19. November 2025, 14:30 – 16:00 Uhr nach Absprache
Mittwoch, 26. November 2025, 14:30 – 16.00 Uhr nach Absprache
Vorgängige Anmeldung ist Pflicht
Treffpunkt beim Steigerungsobjekt (Sandacherweg 13, 5423 Freienwil AG)
Gemeinde: Freienwil (BFS-Nr. 4028)
Grundstück-Nr. 143, E-GRID CH108995778380, Plan-Nr. 24, Fläche 420m2, Sandacher, Gebäude 93m2, Gartenanlage 327m2, Versicherungs Nr: 24, 93m2
Alleineigentum: Pedersen Joern Sparre, 14.10.1958
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 491'000.00
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Pfändungsgläubigers.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.- in bar oder mittels Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Siggenthal-Lägern oder durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstituts (BGE 128 lll 468) zu leisten. Davon werden CHF 20'000.- für die Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung verwendet. CHF 80'000.- werden vollumfänglich am Kaufpreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Besichtigung
Mittwoch, 19. November 2025, 14:30 – 16:00 Uhr nach AbspracheMittwoch, 26. November 2025, 14:30 – 16.00 Uhr nach Absprache
Vorgängige Anmeldung ist Pflicht
Treffpunkt beim Steigerungsobjekt (Sandacherweg 13, 5423 Freienwil AG)
Betreibungsamt Siggenthal-Lägern
- 056 296 21 50
-
Landstrasse 134, 5415 Obersiggenthal