Ordner Merkblätter

Eine Sammlung nützlicher Merkblätter rund um die Themen Geld/SchKG/Schulden-Prävention/Budget

Dokumente

pdf Ablaufschema Friedensrichter (Beseitigung des Rechtsvorschlages im Zivilprozess)

1565 Downloads

Download (pdf, 618 KB)

Beseitigung_des_Rechtsvorschlages_im_Zivilprozess.pdf

Visueller Albauf über die Beseitigung des Rechtsvorschlages im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren.

pdf Insolvenzentschädigung

976 Downloads

Download (pdf, 105 KB)

Insolvenzentschaedigung.pdf

pdf Konkurs - ein Merkblatt für Gläubiger

2650 Downloads

Download (pdf, 93 KB)

merkblatt_glaeubiger.pdf

Das Konkursverfahren bezweckt die amtliche Liquidation des pfänd- bzw. admassierbaren schuldnerischen Vermögens (Generalliquidation) sowie die Verteilung der Erlöse an die zur Teilnahme am Verfahren berechtigten Gläubiger.

pdf Konkurs - ein Merkblatt für konkursite Personen

1056 Downloads

Download (pdf, 91 KB)

merkblatt_fuer_konkursite_personen.pdf

Die nachfolgend aufgeführten Verhaltenshinweise gelten in der Regel nicht nur für die konkursite Person selbst (natürliche Person), sondern im Konkurs über eine juristische Person auch für deren Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter, Geschäftsführer etc.)

pdf Konkurs - ein Merkblatt zum Konkursverfahren

2531 Downloads

Download (pdf, 89 KB)

merkblatt_zum_konkursverfahren.pdf

Wertvolle Hinweise zum Konkursverfahren.

pdf Merkblatt für Gläubiger

4330 Downloads

Download (pdf, 48 KB)

Merkblatt_fuer_Glaeubiger_SchKG.pdf

Merkblatt zur schweizerischen Schuldbetreibung (SchKG) - Insbesondere für ausländische Gläubiger geeignet!

pdf Privatkonkurs

1512 Downloads

Download (pdf, 723 KB)

Privatkonkurs.pdf

Wenn keine Schuldensanierung möglich ist, kann der Privatkonkurs zur Verbesserung der Lage beitragen. Er verschafft der Schuldnerin ein wenig Luft - die Lohnpfändungen werden mit der Konkurseröffnung aufgehoben. Er bringt die Schulden aber nicht zum Verschwinden. Wenn die alten Gläubiger sie wieder betreiben, kann die Schuldnerin die Einrede erheben, sie sei seit ihrem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen.